Über mich
Nach dem juristischen Studium an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und den beiden Staatsexamen wurde ich im Juni 1984 als Rechtsanwalt zugelassen.
Im April 1985 bin ich in die Kanzlei in Flensburg eingetreten und habe diese im Jahr 1991 nach dem Tod meines Vorgängers allein fortgeführt. In diesem Jahr wurde ich auch zum Notar mit dem Amtssitz in Flensburg bestellt.
Seit 2006 bin ich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Als Rechtsanwalt bin ich vorwiegend auf den Gebieten des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts tätig. Neben diesen Rechtsgebieten bearbeitet ich auch Fälle aus dem Kauf- und Werkvertragsrecht und Inkassoangelegenheiten.
Sollten Sie mit einer Angelegenheit zu mir kommen, für die ich mich nicht ausreichend kompetend erachte, kann ich Ihnen in aller Regel Kolleginnen oder Kollegen nennen, die in diesem Fach tätig sind.